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PSYCHOTHERAPIE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

Psychische Erkrankungen werden auch im Kindes- und Jugendalter in der heutigen Zeit immer häufiger. Wichtig ist es, die Symptomatik frühzeitig zu erkennen und Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit sich Verhaltensmuster, Ängste, Depressionen, Probleme in der Eltern- Kind- Interaktion, etc. nicht verfestigen.

Probleme früh erkennen

Manche Kinder fallen zu Hause oder in Kinderkrippe, Kindergarten oder Schule beispielsweise durch extreme Wutanfälle, Schlafstörungen, Desinteresse, Traurigkeit, extreme Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, Aggression gegenüber den Eltern, Geschwistern oder Gleichaltrigen, Ängste, Schulverweigerung, Kopf- oder Bauchschmerzen auf.

Des Weiteren können belastende Lebensereignisse, wie der Verlust eines Elternteils durch Trennung, Scheidung oder Tod eines geliebten Menschen, aber auch Erkrankungen, Mobbing, Gewalt oder ein Unfall Ursache oder Auslöser für psychische Belastungen sein.

Hilfe in Anspruch nehmen

An diesen Stellen der „Lebenstour“ braucht es dann eventuell einen Wegbegleiter, einen Therapeuten/eine Therapeutin, welcher/welche das Kind oder den Jugendlichen und dessen Eltern ein Stück begleitet, unterstützt oder stabilisiert.

Die Therapie bietet dem Kind/dem Jugendlichen einen geschützten Raum Probleme, Ängste und Sorgen anzusprechen und beispielweise Erlebtes zu verarbeiten, neue Verhaltensweisen, soziale und emotionale Kompetenzen zu erlernen und neue Bewältigungsstrategien aufzubauen.

ABLAUF UND THERAPIEMETHODEN

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Kind bei mir vorzustellen, werden wir uns zunächst in einer Sprechstunde kennenlernen und gemeinsam klären, ob eine Therapie nötig ist und wenn ja, welche Form der Therapie. Bis zu 5 Sprechstundentermine können hierfür wahrgenommen werden. Anschließend erfolgen bis zu 6 probatorische Sitzungen, welche die weitere Anamneseerhebung, psychologische Testdiagnostik, die Besprechung der Therapieziele und die Klärung der Formalitäten, umfassen.

Wenn wir uns gemeinsam für eine therapeutische Behandlung entschließen, wird ein Antrag für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Hierfür wird ein Konsiliarbericht von Ihrem behandelnden Haus- oder Kinderarzt benötigt, damit mögliche organische Ursachen der Beschwerden Ihres Kindes ausgeschlossen werden können.

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Kind bei mir vorzustellen, werden wir uns zunächst in einer Sprechstunde kennenlernen und gemeinsam klären, ob eine Therapie nötig ist und wenn ja, welche Form der Therapie. Bis zu 5 Sprechstundentermine können hierfür wahrgenommen werden. Anschließend erfolgen bis zu 6 probatorische Sitzungen, welche die weitere Anamneseerhebung, psychologische Testdiagnostik, die Besprechung der Therapieziele und die Klärung der Formalitäten, umfassen.

Wenn wir uns gemeinsam für eine therapeutische Behandlung entschließen, wird ein Antrag für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Hierfür wird ein Konsiliarbericht von Ihrem behandelnden Haus- oder Kinderarzt benötigt, damit mögliche organische Ursachen der Beschwerden Ihres Kindes ausgeschlossen werden können.

Eine Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche umfasst mindestens 12 (Kurzzeittherapie 1. Behandlungsabschnitt) und höchstens 80 (Langzeittherapie inklusive Verlängerung) Einzelsitzungen. Die Einzeltherapiestunden finden 1x wöchentlich statt und umfassen 50 Minuten.

Zudem gibt es inzwischen die Möglichkeit der Akuttherapie, welche 12 Behandlungseinheiten umfasst.

Eine Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche umfasst mindestens 12 (Kurzzeittherapie 1. Behandlungsabschnitt) und höchstens 80 (Langzeittherapie inklusive Verlängerung) Einzelsitzungen. Die Einzeltherapiestunden finden 1x wöchentlich statt und umfassen 50 Minuten.

Zudem gibt es inzwischen die Möglichkeit der Akuttherapie, welche 12 Behandlungseinheiten umfasst.

Es gibt viele therapeutische Methoden, welche in der Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden. Das Spiel, als kindliches Ausdrucksmittel, hat in der therapeutischen Arbeit eine sehr große Bedeutung, aber auch Gespräche und therapeutische Mittel, wie beispielsweise Konzentrationstrainings, Emotionstrainings, Rollenspiele oder soziale Kompetenztrainings kommen zum Einsatz. 

Jede Therapie wird individuell geplant, auf die Bedürfnisse des Kindes bzw.  des Jugendlichen abgestimmt, und nach den qualitativen Standards mit Hilfe wissenschaftlich überprüfter Methoden der Verhaltenstherapie durchgeführt.

Es gibt viele therapeutische Methoden, welche in der Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden. Das Spiel, als kindliches Ausdrucksmittel, hat in der therapeutischen Arbeit eine sehr große Bedeutung, aber auch Gespräche und therapeutische Mittel, wie beispielsweise Konzentrationstrainings, Emotionstrainings, Rollenspiele oder soziale Kompetenztrainings kommen zum Einsatz. 

Jede Therapie wird individuell geplant, auf die Bedürfnisse des Kindes bzw.  des Jugendlichen abgestimmt, und nach den qualitativen Standards mit Hilfe wissenschaftlich überprüfter Methoden der Verhaltenstherapie durchgeführt.

Zudem finden einmal monatlich Elterngespräche statt. Hier haben die Eltern Raum eigene Ängste, Themen oder Sorgen in Verbindung mit der psychischen Erkrankung ihres Kindes bzw. Jugendlichen anzusprechen, die Symptomatik zu verstehen, Fragen rund um die Entwicklung und Erziehung ihres Kindes zu stellen und neue Wege für eine positive Eltern-Kind-Beziehung und Kommunikation zu erarbeiten.

Eine regelmäßige Elternarbeit ist eine wichtige Voraussetzung, um den Aufbau und die häusliche Umsetzung von neu erworbenen Verhaltensweisen zu ermöglichen und die gesetzten Therapieziele zu erreichen.

Zudem finden einmal monatlich Elterngespräche statt. Hier haben die Eltern Raum eigene Ängste, Themen oder Sorgen in Verbindung mit der psychischen Erkrankung ihres Kindes bzw. Jugendlichen anzusprechen, die Symptomatik zu verstehen, Fragen rund um die Entwicklung und Erziehung ihres Kindes zu stellen und neue Wege für eine positive Eltern-Kind-Beziehung und Kommunikation zu erarbeiten.

Eine regelmäßige Elternarbeit ist eine wichtige Voraussetzung, um den Aufbau und die häusliche Umsetzung von neu erworbenen Verhaltensweisen zu ermöglichen und die gesetzten Therapieziele zu erreichen.

Anmeldung

Wenn Sie Ihr Kind bei mir vorstellen möchten, kontaktieren Sie mich bitte in meinen telefonischen Sprechzeiten:

Mo. 10:30 – 11:30 Uhr
Do.: 10:30 – 11:30 Uhr

In einer Sprechstunde werden wir klären, ob Therapiebedarf besteht und wenn ja, welche Form.

Bitte bringen Sie zur ersten Sprechstunde folgende Formulare ausgefüllt mit:

Kosten und Kostenerstattung

Aufgrund meiner Teilzulassung in der vertragsärztlichen Versorgung habe ich die Möglichkeit, die psychotherapeutischen Leistungen mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Für die Verhaltenstherapie übernehmen die Krankenkassen nach gutachterlicher Genehmigung in folgendem Leistungsumfang die Kosten:

  • 5 Sprechstunden
  • bis zu 6 probatorische Sitzungen

Je nach Symptomatik, Diagnose und Behandlungsbedarf:

  • Kurzzeittherapie 1: 12 Stunden für das Kind/den Jugendlichen
    oder Akuttherapie: 3 Stunden für die Bezugspersonen
  • Kurzzeittherapie 2: 12 Stunden für das Kind/den Jugendlichen
    3 Stunden für die Bezugspersonen
  • Langzeittherapie: 60 Stunden für das Kind/den Jugendlichen
    15 Stunden für die Bezugspersonen

Verlängerungen sind möglich. Insgesamt werden bis zu 80 Stunden für das Kind/ den Jugendlichen und bis zu 20 Stunden für die Bezugspersonen von der Krankenkasse im Rahmen der Verhaltenstherapie übernommen.

Ihr Kind ist privat versichert, d.h. Sie erhalten von mir eine Honorarrechnung für psychotherapeutische Leistungen. Diese Honorarrechnung reichen Sie selbst bei Ihrer Versicherung ein. Abhängig von Ihrem Versicherungstarif werden Ihnen die Kosten der Psychotherapie ganz oder nur teilweise erstattet. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung im Voraus über deren Bedingungen für die Erstattung der Kosten für eine Psychotherapie.

Mein Honorar richtet sich in diesem Fall nach den in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Sätzen. Meine Honorarforderung richte ich direkt an Sie, denn nur zwischen Ihnen und mir besteht das Rechtsverhältnis eines Behandlungsvertrages. Sollte Ihnen die Versicherung die Therapiekosten nicht erstatten, so bleibt meine Honorarforderung Ihnen gegenüber dennoch bestehen.

Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten der Therapie selbst in voller Höhe. Mein Honorar richtet sich in diesem Fall nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Sätzen.

Die Praxis

In der Praxis stehen ein Spielzimmer und zwei weitere Therapie- und Besprechungsräume zur Verfügung.
Der Zugang zur Praxis ist leider nicht behindertengerecht.

Anfahrt

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Die Praxis befindet sich im 1. Obergeschoss
Mit dem Stadtbus: Linie 4 Haltestelle Luitpoldstraße
Mit dem Auto: über die A9, Ausfahrt Pfaffenhofen an der Ilm

Parkmöglichkeiten finden Sie direkt an der Praxis.